1. Geltung der Bedingungen

    Die iptoX GmbH stellt dem Kunden ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB sind im Internet unter www.iptox.net jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB der iptoX GmbH an.

    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

    iptoX GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

    Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die iptoX GmbH bestellen oder als Zusatzleistungen mitbestellten, so begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der iptoX GmbH. Diese Vertragsverhältnisse unterliegen den dortigen Konditionen und enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen iptoX GmbH und dem Kunden.

  2. Leistungsumfang

    Der Umfang der von der iptoX GmbH angebotenen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kundeninformation. iptoX GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

    Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt iptoX GmbH dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist iptoX GmbH berechtigt die ihm obliegenden Leistungen auch Dritten erbringen lassen.

    iptoX GmbH ist berechtigt die Preise bei steigenden Energiekosten, unter Berücksichtigung des Strompreisindex anzupassen. Dies gilt auch für bereist bestehende Verträge für Mietserver, Colocation und Hosting.

    Die iptoX GmbH ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von iptoX GmbH für den Kunden zumutbar ist, z. B. wenn dies auf Grund von Gesetzesänderungen-/Ergänzungen notwendig ist. Sollten kostenlose Dienste zur Verfügung gestellt werden, können diese jederzeit eingestellt werden. Ansprüche irgendwelcher Art entstehen dem Kunden hieraus nicht.

  3. Domainregistierung

    Die Registrierung einer Domain erfolgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, als de-Domain. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Web-Account der iptoX GmbH unter dem gewünschten Namen erreichbar ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der iptoX GmbH ausgeschlossen. Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, werden seitens der iptoX GmbH eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigt. Gegebenenfalls wird die iptoX GmbH weitere Domain-Namen anfordern.

    Der Kunde garantiert, dass durch die beantragten Domains keine Rechte dritter verletzte werden. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde iptoX GmbH, deren Erfüllungsgehilfen und jeweiligen Organisationen frei.

    Die iptoX GmbH betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, wird das Vertragsverhältnis entsprechend angepasst.

  4. Serverbetrieb und Colocation

    Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt iptoX GmbH dem Kunden den für das überschrittene Volumen anfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Ein Anspruch auf Verrechnung eines nicht in Anspruch genommen Höchstmenge besteht nicht.

  5. Vertragsdauer und Kündigung

    Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende (Zeitmonat) kündbar.

    Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten von 12 Monaten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss der iptoX GmbH mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit. Wird der Vertrag mit der iptoX GmbH nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um 12 Monate.

    Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann iptoX GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

    Das Recht zu fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Dieser liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Die iptoX GmbH kann im Falle einer derartigen Kündigung dem Zugang zum Webaccount sofort zu verwehren und die Domains von der Konnektierung des Servers lösen. Hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten können ohne Setzung einer Nachfrist sofort gesperrt und gelöscht werden.

  6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

    Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen . Er ist insbesondere Verpflicht

    Dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden oder in Ihrer Physikalischen oder logischen Struktur beeinträchtigt werden.

    Die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie des UrhG.

    Dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte des Kunden nicht gegen geltendes Recht verstoßen, liegt ein Verstoß vor, so räumt der Kunde der iptoX GmbH das Recht ein, die Leistungen so lange zu sperren, bis der gesetzeswidrige Bestandteil entfernt ist.

    Das Recht zur Kündigung gem. §4. hiervon bleibt unberührt.

    Den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben und alle internen Schriftwechsel, Verträge und Absprachen mit der iptoX GmbH vertraulich zu behandeln und Unbefugten nicht zugänglich zu machen.

    Der iptoX GmbH innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der iptoX GmbH geführt wird und jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.

    Nach bestem Wissen zu gewährleisten, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden.

    Keine radikale oder strafbewährten Inhalte zu hinterlegen

    Der Kunde handelt eigenverantwortlich und haftet für alle im Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Entgelte, auch wenn diese Entgelte aufgrund oder infolge einer betrügerischen oder unbefugten Nutzung der Leistung angefallen sind, es sei denn, der Kunde hat diese Nutzung nicht zu vertreten. Der Kunde stellt iptoX GmbH von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.

    Bei Verstößen ist die iptoX GmbH berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die iptoX GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Im Falle einer Sperrung durch die iptoX GmbH bleibt der Kunde leistungspflichtig.

    Der Kunde hält die iptoX GmbH bzgl. Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Forderungen durch vom Kunden gelieferte Daten frei.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der iptoX GmbH.

  8. Zahlungsbedingungen

    Alle Rechnungen der iptoX GmbH sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der iptoX GmbH. Im Verzugsfalle ist die iptoX GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die iptoX GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

    iptoX GmbH ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

    Sollte die DENIC e.G. oder eine andere Registrierungsstelle ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen ändern, so ist die iptoX GmbH berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für die Vergabestellen anderer Länder und Top-Level-Domains.

    Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

    Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben sein.

  9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

    Die iptoX GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die iptoX GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

    Im Falle einer Inanspruchnahme der iptoX GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

    Gegenansprüche von der iptoX GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen und aus diesem Vertrag zu.

    Die iptoX GmbH hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund noch innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.

    Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/oder Unterbrechungen der Leistungen der iptoX GmbH haftet die iptoX GmbH nicht, wenn diese von iptoX GmbH nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, Netze, Dienste, die nicht von iptoX GmbH betrieben werden.

    Als Höchsthaftungssumme wird in allen Fällen maximal eine Monatspauschale oder Kaufbetrag für die erworbene Leistung festgesetzt, höchstens der tatsächliche Rechnungsbetrag von iptoX GmbH an den Kunden.

    Darüber hinausgehende Ansprüche gem. abstrakter Schadenberechnung werden von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen.

    Von der iptoX GmbH per Telefon oder Internet erteilte Auskünfte sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

    Im Falle von Warenlieferungen leistet die iptoX GmbH Gewähr, in dem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt.

  10. Gewährleistung für Hardware

    Die iptoX GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

    Die iptoX GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der iptoX GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.

    Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der iptoX GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

    Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der iptoX GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der iptoX GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erwünscht. Die iptoX GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die iptoX GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

    Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der iptoX GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen

    Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

    Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist.

    Hat der Kunde die iptoX GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die iptoX GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der iptoX GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der iptoX GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.

    Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

    Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Default- und Dokumentations-Konfiguration.

  11. Gewährleistung für Software

    Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.

    Die iptoX GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.

    Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.

    Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der iptoX GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der iptoX GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung ? Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache ? er wünscht. Die iptoX GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die iptoX® kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

    Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der iptoX GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

    Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    Hat der Kunde die iptoX GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die iptoX GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der iptoX GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen.

    Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.

    Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

    Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

    Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations-Konfiguration.

  12. Nutzung durch Dritte

    Eine direkte oder mittelbare Nutzung der iptoX GmbH durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch in Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

    Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Befugte oder Unbefugte Nutzung der iptoX GmbH ? Dienste durch Dritte ? entstanden sind.

    Ein Wiederverkauf der von der iptoX GmbH erbrachten Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der iptoX GmbH nicht gestattet. Dies gilt auch für Teilleistungen.

  13. Geheimhaltung, Datenschutz

    Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass die iptoX GmbH ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

    Soweit sich die iptoX GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die iptoX GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

    Die iptoX GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von der iptoX GmbH mit der Abwicklung der Dienste beauftragt sind, die Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich für ihn oder Dritten bestimmte Daten oder Informationen über die Dienste der iptoX GmbH zu verschaffen.

    Die gesamte Korrespondenz mit der iptoX GmbH unterliegt der Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von dem Kunden an Dritte weitergeben, publiziert oder zitiert werden. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung (auch einer teilweisen) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Zuwiderhandlungen hat die iptoX GmbH das Recht zur fristlosen Kündigung.

    Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur und der iptoX GmbH im notwendigen Umfang zu Abrechnungszwecken erfasst. Die iptoX GmbH ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern.

    Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem genutzten Server des Kunden, Log-Files für die letzten 12 Monate gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von iptoX GmbH nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gem. Kundeninformation bereit zu stellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung durch iptoX GmbH ist ausgeschlossen.

  14. Urheberrecht

    An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich die iptoX GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.

    Die iptoX GmbH ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Applikationen ihren Namen (© by iptoX GmbH) zu erwähnen. Des Weiteren kann die iptoX GmbH ihren Link zu ihren eigenen Seiten auf die des Kunden setzen.

    Der Kunde erwirbt und das uneingeschränkte Nutzungsrecht der gelieferten Print- Datenobjekte. Das Urheberrecht der genannten Print- und Datenobjekte behält sich die iptoX GmbH vor.

    Der Kunde darf das von der iptoX GmbH gefertigtes Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen.

    Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der iptoX GmbH nicht gestattet, die von der iptoX GmbH entwickelten und erstellten Inhalte und Layoute auf anderen Seiten zu verwenden. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Print-Medien. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens der iptoX GmbH.

  15. Schlussbestimmungen

    Alle Angebote und Preise der iptoX GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preis usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegebenen, sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

    Die iptoX GmbH ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die iptoX GmbH ist berechtigt, die verwendeten Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

    Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt iptoX GmbH auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. iptoX GmbH behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren der iptoX GmbH Schäden entstanden sind.

    Die in den AGBs erwähnten Mitteilungen der iptoX GmbH an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverkehr notwendig werdende Mitteilung stellt die iptoX GmbH grundsätzlich an seine E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

    Der iptoX GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

    Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der iptoX GmbH oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

    Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

    Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.